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Rezeptbestellung Diese Regeln gilt es zu beachten

Rezepte für Ihre Dauer-Medikation und Überweisungen zu Fachärzten, zu denen Sie regelmäßig zur Kontrolle gehen, stellen wir Ihnen gerne auf Vorbestellung aus.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Krankenhauseinweisungen, erstmalige Überweisungen und Neuverordnungen von Medikamenten erfordern einen Arztkontakt bzw. ärztliche Rücksprache.

Deshalb ist eine Bestellung derselbigen im Regelfall nicht möglich (es sei denn die ärztliche Rücksprache ist bereits erfolgt).

Wichtig:

Folgerezepte für Dauermedikationen können Sie bei uns grundsätzlich nur nach Vorbestellung abholen.

Die Bearbeitungszeit von Rezeptbestellungen für Dauermedikationen liegt immer bei einem Werktag nach Bestelltag. D.h. ab dem 2. Werktag nach dem Bestelltag liegen die Rezepte zur Abholung für Sie bereit. 

Beispiel: Sie bestellen an einem Montag, also können Sie Ihr Rezept frühestens am Mittwoch abholen. Oder Sie bestellen an einem Freitag und können Ihr Rezept frühestens am darauf folgenden Dienstag abholen.

 

  • Damit wir Rezepte ausstellen können, muss vorher einmal im Quartal Ihre Versichertenkarte bei uns eingelesen worden sein, da wir sonst keine Rezepte oder Überweisungen ausstellen können.

  • Bitte bestellen Sie Rezepte für Ihre Dauer-Medikation möglichst frühzeitig und zu unseren Bestellzeiten.

    Montag – Freitag: 10:30 Uhr – 12:30 Uhr

    Montag: 15:00 Uhr – 18:00 Uhr

  • Unsere medizinischen Fachangestellten können nur Folgerezepte für Dauer-Medikamente ausstellen. Bei Neu-Verordnungen von Medikamenten ist immer ein Arztkontakt erforderlich. Bitte vereinbaren sie einen Sprechstundentermin

  • Die Dauerverordnung von Medikamenten, verpflichtet und zur regelmäßigen Kontrolle des Therapieerfolges und des Fortbestehens der Indikation. Bitte kommen Sie deshalb regelmäßig in die Sprechstunde, da wir sonst keine weiteren Verordnungen vornehmen können. In welchen Abständen dies notwendig und sinnvoll ist, bespricht gerne Ihre Ärztin oder Ihr Arzt mit Ihnen.

  • Bei Entlassung aus dem Krankenhaus brauchen wir für die Rezepterstellung der Entlass Medikation den Krankenhausbrief. Falls neue Medikamente angesetzt wurden, bitten wir Sie oder eine beauftragte Person, mit dem Bericht vorbeizukommen, damit wir die Rezepte ausstellen können.
    (Nur in diesem Fall können Sie die Rezepte gleich mitnehmen – mit Wartezeiten ist zu rechnen.)